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Aktuelles aus der Gemeinde Kolsassberg:
Gefahrenzonenplan Gemeinde Kolsassberg Revision 2026 - öffentliche Auflage
Der vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Mittleres Inntal, übermittelte Entwurf der Revision 2026 des Gefahrenzonenplanes für das Gemeindegebiet wird gemäß Forstgesetz 1975 § 11 (3) vier Wochen, das ist von 16.10.2026 bis 13.11.2026, im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme während den Amtsstunden aufgelegt.
Gemäß Forstgesetz 1975 § 11(4) ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Gefahrenzonenplanes schriftlich Stellung zu nehmen.
Seitens der Gebietsbauleitung wird angeboten, während der Auflagefrist eine Sprechstunde im Gemeindeamt Kolsassberg für konkrete Fragen zum Gefahrenzonenplan abzuhalten.
Termin: 04.11.2026 13:00 - 16:00 Uhr
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