Reisepass / Personalausweis
Anträge auf Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen können im Gemeindeamt gestellt werden.
Antrag für Ausstellung eines Reisepasses:
Mitzubringen sind:
- alten Reisepass oder bei Neuausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde
- 1 EU- Passfoto
- € 75,90 in bar
Reisepässe für Minderjährige vom 2. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres:
- Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis eines Elternteiles (der als gesetzlicher Vertreter unterschreibt), bei der Mutter noch die Heiratsurkunde
- 1 EU- Passfoto
- € 30,00 in bar
- Gültigkeitsdauer: 5 Jahre
Reisepässe für Minderjährige ab dem 12. Lebensjahr:
- Geburtsurkunde, wenn es noch keinen Pass gibt auch den Staatsbürgerschaftsnachweis des minderjährigen Kindes
- 1 EU- Passfoto
- € 75,90 in bar
- Gültigkeitsdauer: 10 Jahre
Reisepässe für Minderjährige bis zum 2. Lebensjahr:
- Geburtsurkunde
- 1 EU- Passfoto
- Kosten: gebührenfrei
- Gültigkeitsdauer: 2 Jahre
Bei Namensänderung durch Heirat ist ein neuer Reisepass notwendig.
Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises:
Bitte mitbringen:
- Personalausweis oder Geburtsurkunde und den Staatsbürgerschaftsnachweis bei Neuausstellung
- Staatsbürgerschaftsnachweis bei Neuausstellung oder alter Personalausweis
- 1 EU- Passfoto
- Gebührenfrei bis zum 2. Lebensjahr
- € 26,30 in bar bis zum 16. Geburtstag
- € 61,50 in bar ab dem 16. Geburtstag
Gültigkeitsdauer des Personalausweises:
- bis zum 12. Lebensjahr: 5 Jahre
- ab dem 12. Lebensjahr: 10 Jahre
Der Personalausweis wird in Form und Größe einer Scheckkarte ausgestellt
Natürlich kann man auch weiterhin den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses oder eines Personalausweises direkt bei der Bezirkshauptmannschaft stellen.
Wegweiser durch Ämter und Behörden in Österreich help.gv.at
Stand Dezember 2016