Bauamt
Bauansuchen
Bauansuchen in 2-facher Ausführung, Baumassenberechnung in 3-facher Ausführung, Einreichpläne in 3-facher Ausführung, Lagepläne § 31 und § 33 in 3-facher Ausführung, Prüfblatt Energieausweisdatenbank ZEUS
Bauanzeige
Bauanzeige, Bauplan in 2-facher Ausführung, Lageplan gem. § 31 TBO in 2-facher Ausführung
Fertigstellungsmeldung von Photovoltaikanlagen und Sonnenkollektoren nach § 44 Abs. 8 TBO 2022
Für Photovoltaikanlagen oder Sonnenkollektoren bis zu einer Fläche von 100 m², sofern sie in die Dachfläche oder Wandfläche integriert sind oder der Abstand der Solaranlage zur Dach- bzw. Wandhaut (im rechten Winkel von dieser aus gemessen) an keinem Punkt der Außenfläche 30 cm übersteigt (bzw. bei Flachdächern aufgeständert bis max. 15 Grad) besteht nach Tiroler Bauordnung keine Bewilligungs- oder Anzeigepflicht mehr.
Ebenso besteht keine Bewilligungs- oder Anzeigepflicht mehr für die Anbringung oder Änderung von freistehenden Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen bis zu einer Fläche von 100 m², sofern der Abstand des Sonnenkollektors bzw. der Photovoltaikanlage zum darunterliegenden Gelände an keinem Punkt 30 cm übersteigt, wobei auf ebenem Gelände eine horizontale Neigung von höchstens 15 Grad jedenfalls zulässig ist.
Die Fertigstellung ist jedoch nach § 28 Abs. 3 lit. f, g und h der Behörde in jedem Fall unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat den betreffenden Bauplatz zu bezeichnen sowie Angaben zur Lage und Engpassleistung der Anlage in kW zu enthalten.
Diese Informationen sind besonders für die Feuerwehr für einsatztaktische Überlegungen bzw. im Einsatzfall notwendig.
Durch die Energieagentur Tirol wurde ein entsprechendes Formular speziell für Photovoltaikanlagen bereitgestellt und ist kann unter folgender Adresse abgerufen werden: